Der Rat des Klosterfleckens Ebstorf hat dem Kauf und dem Umbau des Gebäudes an der Hauptstr. 25b zur Kindertagesstätte/Krippe mehrheitlich zugestimmt.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen und einmal an die Ausgangslage erinnern. Das Land forderte von uns, dass wir zum 1.8.2019 für jedes Kind ab 3 Jahren einen gebührenfreien Kindergartenplatz zur Verfügung stellen. Für diesen Zweck priorisierten wir als Ebstorfer Rat den Umbau des Oberförsterei Dienstgehöft (Bodwedeschule). Wegen Anforderungen des Denkmalschutzes und Vergabebestimmungen an die Handwerker verzögert sich dieses Vorhaben leider erheblich.

Zum Glück konnten wir schnell mit dem Gebäude an der Hauptstr. 25b eine Alternative finden, die ggf. zukünftig auch anderweitig genutzt werden könnte. Um den Verkehr an der Einrichtung zu entschleunigen wurde an der Straße bereits eine 30er Zone eingerichtet. Zudem ist durch einen hohen Zaun gesichert, dass die zukünftig dort betreuten Kinder nicht an den Mühlenteich gelangen. Dem Ort als Kindertagestätte und Krippe wurde von den zuständigen Behörden und dem DRK als Träger gleichermaßen zugestimmt.

Die Zuständigkeit für den nötigen Umbau haben wir vertrauensvoll ans DRK abgegeben. Und wir als UWG-Fraktion sind dankbar dafür. Denn sein wir doch einmal ehrlich, hätten wir den Umbau eigenständig als Klosterflecken umgesetzt, hätten wir den gesetzten Stichtag 1.4.2020 definitiv nicht einhalten können. Sollten durch diese Vergabe an das DRK Fehler in der Ausschreibung erfolgt sein, so gilt es das natürlich zu prüfen, denn selbstverständlich geht es hier in Sachen Förderung nicht um Peanuts. Doch die Priorität sollte hierbei darauf liegen, Fehler aufzudecken, damit diese nicht wiederholt werden. Schuldzuweisungen an den Bürgermeister sowie den Gemeindedirektor halten wir für unangemessen.

Die UWG-Fraktion Ebstorf steht zu den gefassten Entscheidungen und ist der Meinung, dass weder der Bürgermeister noch der Gemeindedirektor in dieser Sache mutwillige Fehler gemacht haben.

Für uns zählt, dass wir allen Ebstorfer Eltern genügend Kindergarten- und Krippenplätze zur Verfügung stellen können.